Sehr geehrte Frau Jazvin,
die Entscheidung über die Öffnungen nach dem Lockdown trifft die Landesregierung Rheinland-Pfalz.
Daher können wir Ihre Frage derzeit leider nicht beantworten.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass mit einer Öffnung vor März (Gültigkeit der derzeit anzuwendenden 15. Corona-Bekämpfungsverordnung ist aktuell bis 28. Febr. 2021)
nicht zu rechnen ist.
Es tut uns leid, dass wir Ihnen keinen Ausblick geben können.