auf meine wiederholte Anfrage auf Wiedereröffnung und Auflagen dazu habe ich folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrte Frau Jazvin,
aktuell können wir Ihre Frage nicht beantworten, hier ist die Folgeverordnung der Landesregierung abzuwarten.
Derzeit hat die 7. Corona-Bekämpfungsverordnung bis 26.05.2020 Gültigkeit.
Veröffentlicht wird die Verordnung unter corona.rlp.de, hier Rechtsverordnungen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag