nach einem ausführlichen Telefonat mit dem Ordnungsamt/Infektionsschutzbehörde muß ich Euch mitteilen, dass alle Infos, die es in Presse und Internet gibt leider absolut unverbindlich sind.
Allein die 22. Coronaverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist rechtskräftig und an diese muß auch ich mich halten.
Daher kann ich vor dem Erscheinen dieser Verordnung weder einen Stundenplan entwerfen, noch die Auflagen erfahren
Sorry